
Seit Samstag, 7. Februar, gelten höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Neue Gebühren im Überblick
Die Anpassung betrifft die bei der Beantragung fälligen Gebühren. Die Beträge wurden in einer Verordnung des Bundesministeriums des Innern festgelegt und sind seit dem genannten Datum verbindlich. Damit ändern sich die bisherigen Sätze um jeweils mehrere Euro. Angaben zu Ausnahmen, Ermäßigungen oder Übergangsregelungen enthält die vorliegende Mitteilung nicht.
Entscheidung und Begründung
Die Gebührenerhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums bestimmt. Dem Verwaltungsakt war eine Zustimmung des Bundesrats vorausgegangen. Als Gründe nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten, einen erhöhten Verwaltungsaufwand, die Einführung neuer Sicherheitsstandards sowie den Ausbau digitaler Prozesse.
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