
Seit dem 6. Februar gilt auf der Susannastraße in Igstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Verkehrsdezernat setzte die Maßnahme um, nachdem der Ortsbeirat eine Reduzierung gefordert hatte, um die Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen.
Entscheidung und Gründe
Das Dezernat für Verkehr begründet den Schritt damit, dass Igstadt stark vom Durchgangsverkehr betroffen sei und die Reduzierung rechtlich geprüft und für möglich befunden worden sei. Das Umweltamt erstellte umfangreiche Lärmberechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Diese Berechnungen bestätigten nach Angaben der Stadt die Notwendigkeit, die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu senken, um die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner zu schützen.
Weitere geplante Maßnahmen in Wiesbaden
Nach Mitteilung der Stadtverwaltung werden weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung in mehreren Wiesbadener Ortsteilen umgesetzt. Betroffen sind demnach unter anderem folgende Bereiche:
Bierstadt: Nauroder Straße, Hausnummern von 59 bis 132,
Erbenheim: Barbarossastraße und Wandersmannstraße, Hausnummern von 38 bis 54,
Biebrich: Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße,
Kastel: Wiesbadener Straße,
Westend und Bleichstraße sowie Zietenring,
Südost: Frankfurter Straße, Hausnummern von 19 bis 31 beziehungsweise von 17 bis 40,
Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße: Bereich der Erich Ollenhauer Straße.
Prüfungen und Schutz besonders belasteter Orte
Unabhängig von den genannten Maßnahmen will die Stadt Zonen mit Tempo 30 in Wohngebieten sowie Bereiche vor Schulen und Kitas prüfen und umsetzen, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verkehrsdezernent Andreas Kowol betonte, dass dort, wo Menschen wohnen, schlafen oder Kinder sich aufhalten, ein Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld bestehe.
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