
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Nach einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen ab Sonntag, 18. Januar, auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen.
Schrittweise Lockerung nach beruhigtem Seuchengeschehen
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der jetzt erlassenen Verfügung folgt Wiesbaden anderen hessischen Kreisen, wie die Stadt mitteilte. Als Begründung nannte die Verwaltung, dass sich das Seuchengeschehen auch in Wiesbaden beruhigt habe.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben
Die Aufhebung der Stallpflicht bedeutet nicht das Ende aller Maßnahmen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin Pflicht ist, da diese das Risiko eines Erregereintrags reduzieren. Konkret werden Geflügelhalter verpflichtet bleiben, Schutzkleidung zu nutzen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen wie Schadnager umzusetzen und Geräte regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Weitere Informationen und Anforderungen
Die genauen Anforderungen und Hinweise für Geflügelhalter stellt die Landeshauptstadt Wiesbaden auf ihrer Webseite bereit. Die entsprechenden Informationen sind abrufbar unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
Quelle anzeigen

